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Brandschutzplanung - Brandschutzberatung - Bauüberwachung

Brandschutzordnung


Brandschutzordnung
nach DIN 14096 Teil A

Eine Brandschutzordnung enthält auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandbekämpfung und zum Verhalten bei Unfällen, Bränden oder sonstigen Schadensfällen. Um menschliches Fehlverhalten gegenüber Brandrisiken von vornherein möglichst gering zu halten, müssen sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vorfeld mit dem Thema Brandschutz auseinandersetzen.

Das Arbeitsstättenrecht und spezielle Bauvorschriften fordern für alle Dienststellen, Betriebe und Ämter eine Brandschutzordnung.

Die DIN 14096 mit ihrer Aufteilung in die Teile A, B und C regelt die Gliederung und Gestaltung einer Brandschutzordnung.

DIN 14096: Teil A

Teil A der Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen (z. B. Bewohner, Beschäftigte, Besucher), die sich in der baulichen Anlage aufhalten und regelt nur das Notwendigste. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN A4 Seite, ist an markanten Punkten gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.

DIN 14096: Teil B

Teil B richtet sich an Mitarbeiter, die sich regelmäßig im Objekt aufhalten, und wird ihnen in schriftlicher Form ausgehändigt. Er enthält u. a. wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung und zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege.

Die in dem Objekt tätigen Personen sind in regelmäßigen Zeitabständen über die Inhalte der Brandschutzordnung zu unterweisen. Diese Unterweisungen sind mit entsprechenden Übungen zu verbinden und aktenkundig zu machen. Dabei werden Verhaltensweisen zur Erreichung der folgenden Ziele besprochen:

  • Brandverhütung;
  • Verhütung der Brand- und Rauchausbreitung;
  • Freihaltung der Flucht- und Rettungswege;
  • Korrekte Vorgehensweise bei einer Brandmeldung;
  • Erkennen von Alarmsignalen und Verstehen von Anweisungen;
  • Sich erfolgreich in Sicherheit bringen;
  • Richtiger Umgang mit speziellen Gefahren;
  • Durchführung von Löschversuchen.

DIN 14096: Teil C

Der Teil C richtet sich an Personen, denen im Brandschutz besondere Aufgaben übertragen werden (z. B. Brandschutzbeauftragter, Hausfeuerwehr, Sicherheitsbeauftragte). In diesem Teil wird dieser Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen vertraut gemacht.

Dabei sollten folgende Aufgaben und Maßnahmen behandelt werden:

  • Brandverhütung;
  • Alarmierung;
  • Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere und Sachwerte;
  • Löschmaßnahmen;
  • Vorbereitung von Feuerwehreinsätzen;
  • Nachsorge.